Deutscher Museumsbund (DMB), Bundesministerium für Bildung und Forschung
„Museum macht stark“ ermöglicht lokalen Bündnissen, Angebote der kulturellen Bildung im außerschulischen Bereich umzusetzen. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche im Alter von 5 bis 18 Jahren, die von Hause aus nur wenig mit dem Museum in Berührung kommen, mit den Angeboten dieser öffentlichen Einrichtung bekannt zu machen.
Antragsfristen für 2025
Antragsfrist für Projekte ab dem 01.01.2025 ist der 31.10.2024!
Antragsfristen für die darauffolgenden Projektlaufzeiten sind der 28.02.2025 und der 31.05.2025.
Anträge können über die neue Kumasta-Datenbank gestellt werden.
Wer wird gefördert?
Die Projekte werden von „Bündnissen für Bildung“ durchgeführt. Dabei handelt es sich um Kooperationen von mindestens drei Partnern: 1. Museum/museumsähnlicher Institution, 2. Formaler/informeller Bildungsort (z.B. Kindertagesstätten, Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Jugendkunstschulen), 3. Sozialräumlicher Partner (z.B. gemeinnützige Vereine, Träger der freien Jugendhilfe, Eltern- oder Fördervereine, Träger des freiwilligen und bürgerschaftlichen Engagement ). Antragsteller und Gesamtverantwortlicher ist das Museum.
Was wird gefördert?
Es gibt zwei Konzept-Formate, die jeweils getrennt voneinander ablaufen und einzeln gefördert werden: „Von uns – für uns! (Peer-Education)“ und „Ab ins Museum! (Offenes Format)“. Projekte können grundsätzlich nur außerunterrichtlich, d. h. auf Freiwilligenebene und außerhalb der Unterrichtszeit durchgeführt werden. Verpflichtende Veranstaltungen eines Klassenverbandes oder Projekttage von Schulen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Umfang:
Der Deutsche Museumsbund fördert die lokalen Projekte mit bis zu 14.000 €. Alle projektbezogenen Ausgaben können bis zu 100 Prozent erstattet werden (Vollfinanzierung), wenn sonst keine Mittel zur Verfügung stehen. Es werden keine Drittmittel gefordert. Die Bündnispartner erbringen jedoch geldwerte Eigenleistungen, die sowohl in der Kooperationsvereinbarung als auch im Antrag dargestellt werden, diese müssen nicht beziffert werden (z.B. Bereitstellung von Räumen oder Nutzung von technischen Geräten). Als zuwendungsfähig gelten Ausgaben, die auf Grund der Durchführung der Maßnahme notwendig sind, die direkt durch die Maßnahme entstanden sind und in der Höhe wirtschaftlich bzw. angemessen sind. Zuwendungsfähig sind Honorare, Aufwandsentschädigung für Ehrenamtliche sowie Sachausgaben.