Fördermöglichkeiten


Teilhabefonds Kultur Mecklenburg-Vorpommern

Förderung von inklusiven und diversitätsöffnenden Maßnahmen in Kunst und Kultur

Ab 01.02.2025 können Kulturschaffende ihre Anträge für inklusive und diverse Kulturprojekte einreichen. Die Antragsfrist geht bis zum 16.03.2025. Die Mittel im Teilhabefonds werden durch das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten M-V zur Verfügung gestellt.

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Förderung der Daimler und Benz Stiftung

Die Daimler und Benz Stiftung fördert die Konzeption und Durchführung einer Veranstaltung zum Thema „Innovative Wissenschaftsvermittlung" mit einem Gesamtbetrag in Höhe von bis zu 30.000 Euro. Antragsberechtigt sind bundesweit gemeinnützige Einrichtungen, Unternehmen oder Organisationen aus Wissenschaft, Bildung, Kultur und Wirtschaft, die eine Veranstaltung zur Wissenschaftsvermittlung organisieren und ausrichten möchten.

Stichtag für die Einreichung von Vorschlägen: 30.04.2025

Kontakt: Marion Hartmann, hartmann_at_daimler-benz-stiftung.de

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Landesprogramm Erinnerungskultur

Fördervolumen: 100.000 EUR

Mit dem Programm werden Investitionen im Bereich der Gedenkstättenarbeit gefördert. Mit diesen Mitteln sollen Träger von Gedenkstätten und historisch-politischer Bildungsarbeit unterstützt werden, Modernisierungen von Ausstellungen oder neue Ausstellungen umzusetzen. Ein Schwerpunkt soll dabei auf dem Einsatz sogenannter neuer Medien in der historisch-politischen Bildungsarbeit liegen. Ziel ist es, mit modernen Medien verstärkt Kinder und Jugendliche an die Thematik heranzuführen.

Zuständig für die Umsetzung dieses Programms ist die Landeszentrale für politische Bildung (LpB). Dort sind auch entsprechende Anträge einzureichen. Die Förderung erfolgt grundsätzlich als Anteilfinanzierung bis zur Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. In besonderen Ausnahmefällen ist eine höhere Förderung möglich.

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Landesprogramm zur Sicherung von schriftlichen und audiovisuellen Kulturgütern

Förderanträge sind über das Landesförderinstitut mit den von dort bereitgestellten Formularen einzureichen.

Innerhalb dieses Landesprogrammes können Projekte gefördert werden, bei denen einzigartige schriftliche und audiovisuelle Kulturgüter mit einer erheblichen Bedeutung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vor einer Beschädigung, dem Verlust oder der Vernichtung bewahrt bzw. ihre Erhaltung, dauernde Aufbewahrung und Benutzbarkeit gewährleistet werden können.

In diesem Rahmen können Zuwendungen z. B. für Konservierungsmaßnahmen durch Reinigung oder Entsäuerung, für Verfilmung oder Digitalisierung, um Originale zu schonen sowie für Restaurierungen zur Wiederherstellung oder Verhinderung von Verlusten ausgereicht werden.

Zuwendungsempfänger können Einrichtungen sein, die sich um die Bewahrung des Kulturgutes kümmern, beispielsweise Bibliotheken, Archive, Museen sowie Kirchen.

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Kulturförderrichtlinie des LAndes M-V. Bei der Antragstellung sind die gesonderten Ausschreibungshinweise zu beachten.

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Projekte und Bildungsmaßnahmen mit europapolitischem Bezug

Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern

Projekte und Bildungsmaßnahmen mit europapolitischem Bezug können wieder gefördert werden. Das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern hat die entsprechende Förderrichtlinie neu aufgelegt.

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„Museum macht stark“

Deutscher Museumsbund, Bundesministerium für Bildung und Forschung

„Museum macht stark“ ermöglicht lokalen Bündnissen, Angebote der kulturellen Bildung im außerschulischen Bereich umzusetzen. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche im Alter von 5 bis 18 Jahren, die von Hause aus nur wenig mit dem Museum in Berührung kommen, mit den Angeboten dieser öffentlichen Einrichtung bekannt zu machen.

Antragsfristen jährlich 2023 – 2026: 28.02.// 31.05.// 31.10. 

Anträge können über die neue Kumasta-Datenbank gestellt werden.

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Die aktuelle Kulturförderrichtlinie für Mecklenburg-Vorpommern (KultFöRL M-V) finden Sie hier zum Download:


Bürgerfonds Kultur Mecklenburg-Vorpommern

Förderung von gemeinwohlorientierten Kulturprojekten

In Kürze nimmt das Land Mecklenburg-Vorpommern, Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten, die Förderung von Kultur­projekten aus dem Bürgerfonds auf. Es können ab sofort Antrags­formulare ausgefüllt und beim Landes­förderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V) eingereicht werden.

Zum Bürgerfond Kultur

Förderprogramm „Lokal – Programm für Kultur und Engagement“

Ab Herbst 2024!

Kunst- und Kulturvereine, soziokulturelle Zentren, Theater oder Bibliotheken sind gerade in kleinen Städten wichtige Begegnungsorte innerhalb einer pluralistischen und demokratischen Gesellschaft. Um deren Angebote in ihrer Vielfalt langfristig zu unterstützen und zu stärken, stellt die Kulturstiftung des Bundes von 2024 bis 2031 bis zu 7,5 Millionen Euro für das antragsoffene Modellprogramm „Lokal“ zur Verfügung.

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Förderprogramm „Kunst und KI“

Ab Herbst 2024!

In den letzten Jahren gab es einen regelrechten Boom an ganz oder teilweise KI-generierter Kunst. Nach dieser ersten Phase des breiten Experimentierens gilt es nun, das ästhetische Potenzial von KI-Technologien auszuloten, ihre gesellschaftlichen Auswirkungen künstlerisch zu reflektieren und ein fundiertes Wissen über sie aufzubauen.

Für den Fonds stehen in den Jahren 2024 bis 2028 rund 3,7 Millionen Euro zur Verfügung.

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Förderdatenbank

Die Förderdatenbank der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) umfasst nach der Erweiterung knapp 1.800 Förderinstitutionen und mehr als 170 temporäre Förderprogramme. Wir hoffen, dass auch Sie unter den landes- oder bundesweiten Förderinitiativen fündig werden. Die Erweiterung ist der niedersächsischen Lotto-Sport-Stiftung zu verdanken, die ihre Förderdatenbank offiziell an die DSEE übergeben hat.

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Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und regionale Wertschöpfung

Das Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung (BULEplus) fördert Modellprojekte und -regionen, Wettbewerbe, Forschung und den Wissenstransfer.

Modellprojekte erhalten eine Förderung über das Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung (BULEplus), weil sie auf dem Gebiet der ländlichen Entwicklung bundesweit als Vorbilder dienen können.

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Klimagerechte Sanierung und Ertüchtigung von Nicht-Wohn-Gebäuden

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Ziel: Erhöhung der Energieeffizienz von Gebäudehüllen

Wer wird gefördert? Hauseigentümer und Eigentümer-Gesellschaften (Privat, kommunal, Gemeinnützige Organisationen)

Was wird gefördert? Dämmung von Dach, Wand und Fassaden, Fenster und Türen, energieeffiziente Klimaanlage und Beleuchtung (LED), Heizung mit erneuerbaren Energieträgern, Heizungsoptimierung, Fachplanung, Baubegleitung.

Umfang: Jährlich insgesamt mehr als 50 Mio. €. Die Einzelvorhaben können klein sein, ab 2.000 €. Fördersatz bei Baumaßnahmen 20 % (Eigenanteil also 80 %), bei Planung und Begleitung 50 %.

Bewerbung: Frist unbekannt. Es gelten viele Einzelvorschriften, die zu beachten sind.

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„Die Geschichte der deutschen Teilung und deren Folgen entlang der innerdeutschen Grenze“

Bundesstiftung Aufarbeitung

Einrichtungen kann eine finanzielle Unterstützung in Form von Zuwendungen bis zu einer Höhe von 5.000 € gewährt werden und zwar zur Erweiterung, Überarbeitung oder Erstellung von Informationsangeboten, die die Geschichte der deutschen Teilung und/oder einzelner Aspekte entlang der einstigen innerdeutschen Grenze aus ost-, west- oder gesamtdeutscher Perspektive behandeln.

Antragsfrist für 2025: 28.02.2025 

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Ausschreibung für Europäische Kooperationsprojekte

Die EU-fördert Projekte, die eine intensive, grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Kultureinrichtungen aus mindestens drei verschiedenen teilnahmeberechtigten Ländern umfassen. Das Partnerkonsortium besteht dabei aus einer antragstellenden Einrichtung (Koordinator) sowie mindestens zwei weiteren Kultureinrichtungen (Partner).

Die Förderkategorien:

Kleine Kooperationsprojekte: 3 Partner aus 3 Ländern. Ko-Finanzierungsrate 80 Prozent der förderfähigen Kosten bzw. max. 200.000 Euro

Mittlere Kooperationsprojekte: 5 Partner aus 5 Ländern. Ko-Finanzierungsrate 70 Prozent der förderfähigen Kosten bzw. max. 1 Mio. Euro

Große Kooperationsprojekte: 10 Partner aus 10 Ländern. Ko-Finanzierungsrate 60 Prozent der förderfähigen Kosten bzw. max. 2 Mio. Euro

Weitere Infos zu Förderkategorien und inhaltlichen Prioritäten finden Sie hier:

Europäische Kooperationsprojekte