Fördermöglichkeiten
Projektförderung des Museumsverbandes in M-V
Finanzielle zur Anschaffung von Notfallboxen und Schulung zur Notfallvorsorge
Zur Beschaffung und Ausstattung von Notfallboxen, die zur sicheren Aufbewahrung und schnellen Reaktion im Fall von unvorhergesehenen Ereignissen benötigt werden, kann beim Museumsverband in MV eine finanzielle Förderung beantragt werden.
- Antragsfrist ist der 30.05.2025 -
Teilhabefonds Kultur Mecklenburg-Vorpommern
Förderung von inklusiven und diversitätsöffnenden Maßnahmen in Kunst und Kultur
Ab 01.02.2025 können Kulturschaffende ihre Anträge für inklusive und diverse Kulturprojekte einreichen. Die Antragsfrist geht bis zum 16.03.2025. Die Mittel im Teilhabefonds werden durch das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten M-V zur Verfügung gestellt.
Zum Teilhabefond KulturFörderung der Daimler und Benz Stiftung
Die Daimler und Benz Stiftung fördert die Konzeption und Durchführung einer Veranstaltung zum Thema „Innovative Wissenschaftsvermittlung" mit einem Gesamtbetrag in Höhe von bis zu 30.000 Euro. Antragsberechtigt sind bundesweit gemeinnützige Einrichtungen, Unternehmen oder Organisationen aus Wissenschaft, Bildung, Kultur und Wirtschaft, die eine Veranstaltung zur Wissenschaftsvermittlung organisieren und ausrichten möchten.
Stichtag für die Einreichung von Vorschlägen: 30.04.2025
Kontakt: Marion Hartmann, hartmann_at_daimler-benz-stiftung.de
Weitere InfosLandesprogramm Erinnerungskultur
Fördervolumen: 100.000 EUR
Mit dem Programm werden Investitionen im Bereich der Gedenkstättenarbeit gefördert. Mit diesen Mitteln sollen Träger von Gedenkstätten und historisch-politischer Bildungsarbeit unterstützt werden, Modernisierungen von Ausstellungen oder neue Ausstellungen umzusetzen. Ein Schwerpunkt soll dabei auf dem Einsatz sogenannter neuer Medien in der historisch-politischen Bildungsarbeit liegen. Ziel ist es, mit modernen Medien verstärkt Kinder und Jugendliche an die Thematik heranzuführen.
Zuständig für die Umsetzung dieses Programms ist die Landeszentrale für politische Bildung (LpB). Dort sind auch entsprechende Anträge einzureichen. Die Förderung erfolgt grundsätzlich als Anteilfinanzierung bis zur Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. In besonderen Ausnahmefällen ist eine höhere Förderung möglich.
Weitere InfosLandesprogramm zur Sicherung von schriftlichen und audiovisuellen Kulturgütern
Förderanträge sind über das Landesförderinstitut mit den von dort bereitgestellten Formularen einzureichen.
Innerhalb dieses Landesprogrammes können Projekte gefördert werden, bei denen einzigartige schriftliche und audiovisuelle Kulturgüter mit einer erheblichen Bedeutung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vor einer Beschädigung, dem Verlust oder der Vernichtung bewahrt bzw. ihre Erhaltung, dauernde Aufbewahrung und Benutzbarkeit gewährleistet werden können.
In diesem Rahmen können Zuwendungen z. B. für Konservierungsmaßnahmen durch Reinigung oder Entsäuerung, für Verfilmung oder Digitalisierung, um Originale zu schonen sowie für Restaurierungen zur Wiederherstellung oder Verhinderung von Verlusten ausgereicht werden.
Zuwendungsempfänger können Einrichtungen sein, die sich um die Bewahrung des Kulturgutes kümmern, beispielsweise Bibliotheken, Archive, Museen sowie Kirchen.
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Kulturförderrichtlinie des LAndes M-V. Bei der Antragstellung sind die gesonderten Ausschreibungshinweise zu beachten.
Zum FörderprogrammProjekte und Bildungsmaßnahmen mit europapolitischem Bezug
Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern
Projekte und Bildungsmaßnahmen mit europapolitischem Bezug können wieder gefördert werden. Das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern hat die entsprechende Förderrichtlinie neu aufgelegt.
Weitere Infos„Museum macht stark“
Deutscher Museumsbund, Bundesministerium für Bildung und Forschung
„Museum macht stark“ ermöglicht lokalen Bündnissen, Angebote der kulturellen Bildung im außerschulischen Bereich umzusetzen. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche im Alter von 5 bis 18 Jahren, die von Hause aus nur wenig mit dem Museum in Berührung kommen, mit den Angeboten dieser öffentlichen Einrichtung bekannt zu machen.
Antragsfristen jährlich 2023 – 2026: 28.02.// 31.05.// 31.10.
Anträge können über die neue Kumasta-Datenbank gestellt werden.
Weitere InfosKulturförderung in M-V
In Mecklenburg-Vorpommern wird die Kulturförderung in einem Drei-Säulen-Modell geregelt:
Säule 1 umfasst die kulturelle Grundversorgung, etwa der lokale und überregional wirkende Erwerb von kulturellen und künstlerischen Grundkompetenzen
Säule 2 betrifft Projekte von überregionaler Bedeutung, wie die dauerhafte Förderung von überregional wirkenden Einrichtungen und Projekten oder die Landesverbandsarbeit
Säule 3 regelt die Förderung sonstiger herausragender Kultur-Projekte, besonders innovative Projekte aus allen Kulturbereichen werden jährlich neu ausgewählt
Die aktuelle Kulturförderrichtlinie für Mecklenburg-Vorpommern (KultFöRL M-V) finden Sie hier zum Download:
Bürgerfonds Kultur Mecklenburg-Vorpommern
Förderung von gemeinwohlorientierten Kulturprojekten
In Kürze nimmt das Land Mecklenburg-Vorpommern, Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten, die Förderung von Kulturprojekten aus dem Bürgerfonds auf. Es können ab sofort Antragsformulare ausgefüllt und beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V) eingereicht werden.
Zum Bürgerfond KulturFörderung der Kulturstiftung des Bundes
Es gibt grundsätzlich zwei Förderbereiche:
- Allgemeine Projektförderung, Unterstützung der Initiativen und Projekte aus Kunst und Kultur, Entscheidung über die Anträge durch eine unabhängige Fachjury
- Schwerpunktförderung, durch die Kulturstiftung entwickelte thematische oder regionale Programme, der Vorstand schlägt dem Vorstand die Projekte vor
Förderprogramm „Lokal – Programm für Kultur und Engagement“
Ab Herbst 2024!
Kunst- und Kulturvereine, soziokulturelle Zentren, Theater oder Bibliotheken sind gerade in kleinen Städten wichtige Begegnungsorte innerhalb einer pluralistischen und demokratischen Gesellschaft. Um deren Angebote in ihrer Vielfalt langfristig zu unterstützen und zu stärken, stellt die Kulturstiftung des Bundes von 2024 bis 2031 bis zu 7,5 Millionen Euro für das antragsoffene Modellprogramm „Lokal“ zur Verfügung.
Weitere InfosFörderprogramm „Kunst und KI“
Ab Herbst 2024!
In den letzten Jahren gab es einen regelrechten Boom an ganz oder teilweise KI-generierter Kunst. Nach dieser ersten Phase des breiten Experimentierens gilt es nun, das ästhetische Potenzial von KI-Technologien auszuloten, ihre gesellschaftlichen Auswirkungen künstlerisch zu reflektieren und ein fundiertes Wissen über sie aufzubauen.
Für den Fonds stehen in den Jahren 2024 bis 2028 rund 3,7 Millionen Euro zur Verfügung.
Förderdatenbank
Die Förderdatenbank der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) umfasst nach der Erweiterung knapp 1.800 Förderinstitutionen und mehr als 170 temporäre Förderprogramme. Wir hoffen, dass auch Sie unter den landes- oder bundesweiten Förderinitiativen fündig werden. Die Erweiterung ist der niedersächsischen Lotto-Sport-Stiftung zu verdanken, die ihre Förderdatenbank offiziell an die DSEE übergeben hat.
Zur DatenbankBundesprogramm Ländliche Entwicklung und regionale Wertschöpfung
Das Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung (BULEplus) fördert Modellprojekte und -regionen, Wettbewerbe, Forschung und den Wissenstransfer.
Modellprojekte erhalten eine Förderung über das Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung (BULEplus), weil sie auf dem Gebiet der ländlichen Entwicklung bundesweit als Vorbilder dienen können.
Weitere InfosKlimagerechte Sanierung und Ertüchtigung von Nicht-Wohn-Gebäuden
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Ziel: Erhöhung der Energieeffizienz von Gebäudehüllen
Wer wird gefördert? Hauseigentümer und Eigentümer-Gesellschaften (Privat, kommunal, Gemeinnützige Organisationen)
Was wird gefördert? Dämmung von Dach, Wand und Fassaden, Fenster und Türen, energieeffiziente Klimaanlage und Beleuchtung (LED), Heizung mit erneuerbaren Energieträgern, Heizungsoptimierung, Fachplanung, Baubegleitung.
Umfang: Jährlich insgesamt mehr als 50 Mio. €. Die Einzelvorhaben können klein sein, ab 2.000 €. Fördersatz bei Baumaßnahmen 20 % (Eigenanteil also 80 %), bei Planung und Begleitung 50 %.
Bewerbung: Frist unbekannt. Es gelten viele Einzelvorschriften, die zu beachten sind.
Weitere Infos„Die Geschichte der deutschen Teilung und deren Folgen entlang der innerdeutschen Grenze“
Bundesstiftung Aufarbeitung
Einrichtungen kann eine finanzielle Unterstützung in Form von Zuwendungen bis zu einer Höhe von 5.000 € gewährt werden und zwar zur Erweiterung, Überarbeitung oder Erstellung von Informationsangeboten, die die Geschichte der deutschen Teilung und/oder einzelner Aspekte entlang der einstigen innerdeutschen Grenze aus ost-, west- oder gesamtdeutscher Perspektive behandeln.
Antragsfrist für 2025: 28.02.2025
Weitere InfosAusschreibung für Europäische Kooperationsprojekte
Die EU-fördert Projekte, die eine intensive, grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Kultureinrichtungen aus mindestens drei verschiedenen teilnahmeberechtigten Ländern umfassen. Das Partnerkonsortium besteht dabei aus einer antragstellenden Einrichtung (Koordinator) sowie mindestens zwei weiteren Kultureinrichtungen (Partner).
Die Förderkategorien:
Kleine Kooperationsprojekte: 3 Partner aus 3 Ländern. Ko-Finanzierungsrate 80 Prozent der förderfähigen Kosten bzw. max. 200.000 Euro
Mittlere Kooperationsprojekte: 5 Partner aus 5 Ländern. Ko-Finanzierungsrate 70 Prozent der förderfähigen Kosten bzw. max. 1 Mio. Euro
Große Kooperationsprojekte: 10 Partner aus 10 Ländern. Ko-Finanzierungsrate 60 Prozent der förderfähigen Kosten bzw. max. 2 Mio. Euro
Weitere Infos zu Förderkategorien und inhaltlichen Prioritäten finden Sie hier:
Europäische Kooperationsprojekte