Fördermöglichkeiten
Kulturförderung in M-V
In Mecklenburg-Vorpommern wird die Kulturförderung in einem Drei-Säulen-Modell geregelt:
Säule 1 umfasst die kulturelle Grundversorgung, etwa der lokale und überregional wirkende Erwerb von kulturellen und künstlerischen Grundkompetenzen
Säule 2 betrifft Projekte von überregionaler Bedeutung, wie die dauerhafte Förderung von überregional wirkenden Einrichtungen und Projekten oder die Landesverbandsarbeit
Säule 3 regelt die Förderung sonstiger herausragender Kultur-Projekte, besonders innovative Projekte aus allen Kulturbereichen werden jährlich neu ausgewählt
Die aktuelle Kulturförderrichtlinie für Mecklenburg-Vorpommern (KultFöRL M-V) finden Sie hier zum Download:
Förderung der Kulturstiftung des Bundes
Es gibt grundsätzlich zwei Förderbereiche:
- Allgemeine Projektförderung, Unterstützung der Initiativen und Projekte aus Kunst und Kultur, Entscheidung über die Anträge durch eine unabhängige Fachjury
- Schwerpunktförderung, durch die Kulturstiftung entwickelte thematische oder regionale Programme, der Vorstand schlägt dem Vorstand die Projekte vor
Förderprogramm „Lokal – Programm für Kultur und Engagement“
Ab Herbst 2024!
Kunst- und Kulturvereine, soziokulturelle Zentren, Theater oder Bibliotheken sind gerade in kleinen Städten wichtige Begegnungsorte innerhalb einer pluralistischen und demokratischen Gesellschaft. Um deren Angebote in ihrer Vielfalt langfristig zu unterstützen und zu stärken, stellt die Kulturstiftung des Bundes von 2024 bis 2031 bis zu 7,5 Millionen Euro für das antragsoffene Modellprogramm „Lokal“ zur Verfügung.
Es ermöglicht engagierten Kulturakteuren in Städten und Gemeinden unter 100.000 Einwohnern, mit neuen Partnern in künstlerischen Projekten dauerhaft zusammenarbeiten. Begleitet wird das Programm von Beratungsangeboten, Akademien und einem bundesweiten Abschlussfestival sowie Veranstaltungen zur europaweiten Vernetzung. Das Programm wird gemeinsam ausgerichtet von der Kulturstiftung des Bundes und der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb, in Kooperation mit der European Cultural Foundation.
Förderprogramm „Kunst und KI“
Ab Herbst 2024!
In den letzten Jahren gab es einen regelrechten Boom an ganz oder teilweise KI-generierter Kunst. Nach dieser ersten Phase des breiten Experimentierens gilt es nun, das ästhetische Potenzial von KI-Technologien auszuloten, ihre gesellschaftlichen Auswirkungen künstlerisch zu reflektieren und ein fundiertes Wissen über sie aufzubauen.
Mit ihrem antragsoffenen Programm „Kunst und KI“ fördert die Kulturstiftung des Bundes die Entwicklung und Umsetzung von mindestens zehn Exzellenzprojekten. Für den Fonds stehen in den Jahren 2024 bis 2028 rund 3,7 Millionen Euro zur Verfügung.
Teilhabefonds Kultur Mecklenburg-Vorpommern
Förderung von inklusiven und diversitätsöffnenden Maßnahmen in Kunst und Kultur
In der Regel wird für den Teilhabefonds in Mikroprojekte und Kleinprojekte unterteilt. Bei besonderen Vorhaben werden auch Projekte über 5.000 Euro gefördert. Über Kleinprojekte können bis zu maximal 5.000 Euro finanziert werden. Mikroprojekte werden mit bis zu 1.000 Euro finanziert.
Förderfähig sind Vorhaben zur Verbesserung von Barrierefreiheit und/oder Teilhabe im Kulturbereich in Mecklenburg-Vorpommern. Verbesserungen in der Teilhabe können durch publikums-, programm- und personalwirksame Maßnahmen sowie Investitionen für Teilhabegerechtigkeit umgesetzt werden. Konkrete Beispiele für förderfähige Projekte finden Sie in den FAQs auf der Webseite der Fachstelle https://kulturinklusiv-mv.de/faq/.
Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen, die Kultur- und Teilhabe-Projekte in Mecklenburg-Vorpommern durchführen. Dazu zählen insbesondere Kultureinrichtungen und Kulturschaffende (Privatpersonen) sowie öffentliche und private Institutionen, die gemeinsam mit Kultureinrichtungen oder Kulturschaffenden kulturelle Projekte durchführen.
Die Beantragung erfolgt ausschließlich digital über das Antragsportal der Kultur Land MV, das auch über die folgende Webseite der Fachstelle aufrufbar ist:
Zum Teilhabefond KulturBürgerfonds Kultur Mecklenburg-Vorpommern
Förderung von gemeinwohlorientierten Kulturprojekten
In Kürze nimmt das Land Mecklenburg-Vorpommern, Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten, die Förderung von Kulturprojekten aus dem Bürgerfonds auf. Es können ab sofort Antragsformulare ausgefüllt und beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V) eingereicht werden.
Die Bearbeitung der Anträge wird und die Bewilligungen werden nach Ablauf der ersten Quartalsfrist zur Antragstellung (31. März d. J., siehe Fördergrundsätze Bürgerfonds) starten können.
Zum Bürgerfond KulturFörderdatenbank
Die Förderdatenbank der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) umfasst nach der Erweiterung knapp 1.800 Förderinstitutionen und mehr als 170 temporäre Förderprogramme. Wir hoffen, dass auch Sie unter den landes- oder bundesweiten Förderinitiativen fündig werden. Die Erweiterung ist der niedersächsischen Lotto-Sport-Stiftung zu verdanken, die ihre Förderdatenbank offiziell an die DSEE übergeben hat.
Zur Datenbank100XDIGITAL - Digitalisierung im Ehrenamt
Mit 100xDigital unterstützt die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt deutschlandweit 100 gemeinnützige Organisationen bei ihrer Weiterentwicklung im digitalen Wandel.
Weitere InfosBundesprogramm Ländliche Entwicklung und regionale Wertschöpfung
Das Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung (BULEplus) fördert Modellprojekte und -regionen, Wettbewerbe, Forschung und den Wissenstransfer.
Modellprojekte erhalten eine Förderung über das Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung (BULEplus), weil sie auf dem Gebiet der ländlichen Entwicklung bundesweit als Vorbilder dienen können.
Weitere Infos„Museum macht stark“
Deutscher Museumsbund, Bundesministerium für Bildung und Forschung
„Museum macht stark“ ermöglicht lokalen Bündnissen, Angebote der kulturellen Bildung im außerschulischen Bereich umzusetzen. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche im Alter von 5 bis 18 Jahren, die von Hause aus nur wenig mit dem Museum in Berührung kommen, mit den Angeboten dieser öffentlichen Einrichtung bekannt zu machen.
Antragsfristen jährlich 2023 – 2026: 28.02.// 31.05.// 31.10.
Anträge können über die neue Kumasta-Datenbank gestellt werden.
Weitere InfosKlimagerechte Sanierung und Ertüchtigung von Nicht-Wohn-Gebäuden
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Ziel: Erhöhung der Energieeffizienz von Gebäudehüllen
Wer wird gefördert? Hauseigentümer und Eigentümer-Gesellschaften (Privat, kommunal, Gemeinnützige Organisationen)
Was wird gefördert? Dämmung von Dach, Wand und Fassaden, Fenster und Türen, energieeffiziente Klimaanlage und Beleuchtung (LED), Heizung mit erneuerbaren Energieträgern, Heizungsoptimierung, Fachplanung, Baubegleitung.
Umfang: Jährlich insgesamt mehr als 50 Mio. €. Die Einzelvorhaben können klein sein, ab 2.000 €. Fördersatz bei Baumaßnahmen 20 % (Eigenanteil also 80 %), bei Planung und Begleitung 50 %.
Bewerbung: Frist unbekannt. Es gelten viele Einzelvorschriften, die zu beachten sind.
Weitere Infos„Die Geschichte der deutschen Teilung und deren Folgen entlang der innerdeutschen Grenze“
Bundesstiftung Aufarbeitung
Einrichtungen kann eine finanzielle Unterstützung in Form von Zuwendungen bis zu einer Höhe von 5.000 € gewährt werden und zwar zur Erweiterung, Überarbeitung oder Erstellung von Informationsangeboten, die die Geschichte der deutschen Teilung und/oder einzelner Aspekte entlang der einstigen innerdeutschen Grenze aus ost-, west- oder gesamtdeutscher Perspektive behandeln.
Antragsfrist für 2025: 28.02.2025
Weitere InfosLandesprogramm Erinnerungskultur
Fördervolumen: 100.000 EUR
Mit dem Programm werden Investitionen im Bereich der Gedenkstättenarbeit gefördert. Mit diesen Mitteln sollen Träger von Gedenkstätten und historisch-politischer Bildungsarbeit unterstützt werden, Modernisierungen von Ausstellungen oder neue Ausstellungen umzusetzen. Ein Schwerpunkt soll dabei auf dem Einsatz sogenannter neuer Medien in der historisch-politischen Bildungsarbeit liegen. Ziel ist es, mit modernen Medien verstärkt Kinder und Jugendliche an die Thematik heranzuführen.
Zuständig für die Umsetzung dieses Programms ist die Landeszentrale für politische Bildung (LpB). Dort sind auch entsprechende Anträge einzureichen. Die Förderung erfolgt grundsätzlich als Anteilfinanzierung bis zur Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. In besonderen Ausnahmefällen ist eine höhere Förderung möglich.
Weitere InfosAusschreibung für Europäische Kooperationsprojekte
Die EU-fördert Projekte, die eine intensive, grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Kultureinrichtungen aus mindestens drei verschiedenen teilnahmeberechtigten Ländern umfassen. Das Partnerkonsortium besteht dabei aus einer antragstellenden Einrichtung (Koordinator) sowie mindestens zwei weiteren Kultureinrichtungen (Partner).
Die Förderkategorien:
Kleine Kooperationsprojekte: 3 Partner aus 3 Ländern. Ko-Finanzierungsrate 80 Prozent der förderfähigen Kosten bzw. max. 200.000 Euro
Mittlere Kooperationsprojekte: 5 Partner aus 5 Ländern. Ko-Finanzierungsrate 70 Prozent der förderfähigen Kosten bzw. max. 1 Mio. Euro
Große Kooperationsprojekte: 10 Partner aus 10 Ländern. Ko-Finanzierungsrate 60 Prozent der förderfähigen Kosten bzw. max. 2 Mio. Euro
Weitere Infos zu Förderkategorien und inhaltlichen Prioritäten finden Sie hier:
Europäische KooperationsprojekteLandesprogramm zur Sicherung von schriftlichen und audiovisuellen Kulturgütern
Förderanträge sind über das Landesförderinstitut mit den von dort bereitgestellten Formularen einzureichen.
Innerhalb dieses Landesprogrammes können Projekte gefördert werden, bei denen einzigartige schriftliche und audiovisuelle Kulturgüter mit einer erheblichen Bedeutung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vor einer Beschädigung, dem Verlust oder der Vernichtung bewahrt bzw. ihre Erhaltung, dauernde Aufbewahrung und Benutzbarkeit gewährleistet werden können.
In diesem Rahmen können Zuwendungen z. B. für Konservierungsmaßnahmen durch Reinigung oder Entsäuerung, für Verfilmung oder Digitalisierung, um Originale zu schonen sowie für Restaurierungen zur Wiederherstellung oder Verhinderung von Verlusten ausgereicht werden.
Zuwendungsempfänger können Einrichtungen sein, die sich um die Bewahrung des Kulturgutes kümmern, beispielsweise Bibliotheken, Archive, Museen sowie Kirchen.
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Kulturförderrichtlinie des LAndes M-V. Bei der Antragstellung sind die gesonderten Ausschreibungshinweise zu beachten.
Zum FörderprogrammProjekte und Bildungsmaßnahmen mit europapolitischem Bezug
Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern
Projekte und Bildungsmaßnahmen mit europapolitischem Bezug können wieder gefördert werden. Das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern hat die entsprechende Förderrichtlinie neu aufgelegt.
Weitere InfosNeues Sammeln
Die Kulturstiftung der Länder startet Pilotprojekt zur interkulturellen Diversifizierung von Museumssammlungen in Deutschland.
Weitere Infos