Deutscher Museumsbund (DMB), Bundesministerium für Bildung und Forschung
„Museum macht stark“ ermöglicht lokalen Bündnissen, Angebote der kulturellen Bildung im außerschulischen Bereich umzusetzen.
Ziel aller Projekte ist es, bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche zwischen 5 und 18 Jahren, die von Hause aus bisher nur wenig Zugang zu Museen haben, für Museen zu begeistern. Die Teilnahme weiterer Kinder und Jugendliche ist grundsätzlich möglich, sofern dies der Zielerreichung dient.
Antragsfristen
Es gibt in den Jahren 2023 - 2026 jährlich drei Antragsfristen: 28.2. // 31.5. // 31.10.
Der Deutsche Museumsbund erwartet eine Weiterförderung durch das BMBF für die Jahre 2026 und 2027.
Die aktuelle Antragsfrist für Projekte läuft bis zum 28. Februar 2025, die darauffolgende Frist ist der 31. Mai 2025. Der Projektstart ist frühestens ab dem 01. Januar 2026 möglich. Anträge für Projekte in 2026 und 2027 können unter Vorbehalt bewilligt werden.
Anträge können über die neue Kumasta-Datenbank gestellt werden (siehe unten).
Wer wird gefördert?
Die Projekte werden von „Bündnissen für Bildung“ durchgeführt. Dabei handelt es sich um Kooperationen von mindestens drei Partnern: 1. Museum/museumsähnlicher Institution, 2. Formaler/informeller Bildungsort (z.B. Kindertagesstätten, Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Jugendkunstschulen), 3. Sozialräumlicher Partner (z.B. gemeinnützige Vereine, Träger der freien Jugendhilfe, Eltern- oder Fördervereine, Träger des freiwilligen und bürgerschaftlichen Engagement ). Antragsteller und Gesamtverantwortlicher ist das Museum.
Was wird gefördert?
Es gibt zwei Konzept-Formate, die jeweils getrennt voneinander ablaufen und einzeln gefördert werden: „Von uns – für uns! (Peer-Education)“ und „Ab ins Museum! (Offenes Format)“. Projekte können grundsätzlich nur außerunterrichtlich, d. h. auf Freiwilligenebene und außerhalb der Unterrichtszeit durchgeführt werden. Verpflichtende Veranstaltungen eines Klassenverbandes oder Projekttage von Schulen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Umfang:
Der Deutsche Museumsbund fördert die lokalen Projekte mit bis zu 14.000 €. Alle projektbezogenen Ausgaben können bis zu 100 Prozent erstattet werden (Vollfinanzierung), wenn sonst keine Mittel zur Verfügung stehen. Es werden keine Drittmittel gefordert. Die Bündnispartner erbringen jedoch geldwerte Eigenleistungen, die sowohl in der Kooperationsvereinbarung als auch im Antrag dargestellt werden, diese müssen nicht beziffert werden (z.B. Bereitstellung von Räumen oder Nutzung von technischen Geräten). Als zuwendungsfähig gelten Ausgaben, die auf Grund der Durchführung der Maßnahme notwendig sind, die direkt durch die Maßnahme entstanden sind und in der Höhe wirtschaftlich bzw. angemessen sind. Zuwendungsfähig sind Honorare, Aufwandsentschädigung für Ehrenamtliche sowie Sachausgaben.